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| Erste Hilfe Ratgeber |
| Wenn Minuten über ein Leben entscheiden... |
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| Alarmieren von Fachhilfe | ||
| ...müssen Sie genau wissen, was zu tun ist. |
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Vielleicht ist der Nothilfekurs aber schon eine Weile her und deshalb soll unserer Ratgeber als Gedankenstütze dienen. |
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| Notfälle geschehen unverhofft und verlangen vom Helfer in erster Linie ruhiges, überlegtes
und rasches Handeln. Das grundsätzliche Vorgehen lässt sich dabei in drei Schritte gliedern: |
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| Rot: Schauen |
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| Gelb: Denken |
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| Grün: Handeln |
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Fachhilfe |
144 |
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| Bei Verkehrsunfällen | regeln Polizeiverordnungen oder das Verkehrsrecht zusätzliche Anweisungen, wie z.B.: die Absicherung des Unfallplatzes
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| Auf der Autobahn | bilden hohe Geschwindigkeiten und dichter Verkehr eine zusätzliche Gefahr für Patient und Helfer. Daher
gilt noch vor der Nothilfe folgendes Vorgehen:
Erst dann Nothilfe leisten. Dabei die Fahrbahn nicht mehr betreten. Unfallbeteiligte begeben sich ausserhalb der Fahrbahn in
Sicherheit. |
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| Bei Verkehrsstockung | Gasse bilden für Notfallfahrzeuge! Auf der rechten Fahrspur nach rechts an den
Pannenstreifen, auf den übrigen Spuren nach links ausweichen. Nachfolgende Fahrzeuge dürfen nicht anhalten, sobald sich Polizei oder Rettungsdienst bei der
Unfallstelle aufhalten. |
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| Bergungsgriffe: | ||
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| Schulter-Kragen-Griff | Bergen aus Fahrzeugen | |
| Eine rasche und genaue Meldung kann Leben retten! | |||
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| Vorgehen | Wer? Name des Melders Was? Art des Unfalls Wann? Zeitpunkt des Unfalls Wo? Ort des Unfalls Wie viele? Anzahl der Patienten, Art der Verletzungen Weiteres? z.B. Ein
Verletzter ist eingeklemmt, Benzin fliesst aus, Bahnübergang usw. |
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ABC ersetzt GABI
Das Ergebnis zeigt Ihnen auf, welche der Lebensrettenden Massnahmen Sie anwenden müssen.
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| Lagern | Die Lagerung eines Patienten ist abhängig von der Art der Verletzung, vor allem
aber auch von den Wünschen des Betroffenen. Reagiert ein Patient weder auf Ansprechen noch auf Schmerzreize (kneifen), deutet dies auf Bewusstlosigkeit hin.
Jeder Bewusstlose wird ohne Ausnahme in die Bewusstlosenlage gebracht: |
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| Beatmen | Ist die Atmung des Patienten weder sichtbar, hörbar noch spürbar oder sehr
rasch und oberflächlich muss dieser sofort mit dem Mund durch die Nase beatmet werden und zwar bis der Rettungsdienst eintrifft oder der Patient wieder
selbständig und ausreichend atmet. Setzt die Eigenatmung des Patienten wieder ein, die Bewusstlosigkeit bleibt aber bestehen, so ist dieser in die
Bewusstlostenlage zu bringen und zu überwachen.![]() |
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| Blutung stillen | Starke Blutungen können den Patienten innert kurzer Zeit in Lebensgefahr
bringen. Vielfach sind Blutungen z.B. unter Lederkombis, wattierten Anzügen nicht auf Anhieb sichtbar. |
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| Vorgehen bei einer starken äusseren Blutung: |
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| Schockbekämpfung | Grosser Blutverlust bei inneren oder äusseren Blutungen sowie
Mehrfachverletzungen führen häufig zu einem Schock und damit zu Lebensgefahr. Merkmale eines Schocks ist ein rascher, schwach fühlbarer Puls (über 100 Schläge
pro Minute), nasse, blasse und kühle Haut. Der Patient ist teilnahmslos oder unruhig bis erregt. Er hat eine flache, schnelle Atmung und sein Allgemeinzustand
verschlechtert sich zunehmend. Beim Vorliegen eines oder mehrerer dieser Anzeichen muss wie folgt gehandelt werden:
Wenn Sie bei einem Patienten gleichzeitg Bewusstlosigkeit, Atemstillstand und Pulslosigkeit feststellen, deutet dies auf einen
Herzstillstand hin. In diesem Fall besteht höchste Lebensgefahr und die sofortige Alarmierung des Rettungsdienstes ist zwingend. Bis zum
Eintreffen der Fachhilfe muss mit CPR (Cardio Pulmonale Reanimation) begonnen werden. Diese Fähigkeit kann im Grundkurs CPR, einem Angebot der
Samaritervereine, erlernt werden.
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| Trägt der Patient einen Integralhelm, so beeinflusst das im Moment
das normale Verhaltensschema nicht. Also: Überblick, Selbstschutz, Absichern, ABC. Die Anwendung der Faustregel ABC wird durch den Helm etwas erschwert. Sie
öffnen sorgfältig das Visier am Helm, achten aber darauf, dass Sie den Helm möglichst ruhig halten. Falls die Kontrolle mit ABC ergibt, dass der Patient bewusstlos ist, muss der Helm entfernt werden. Dies geschieht immer durch zwei Helfer: Der Schutzhelm kann, ohne den Verletzten zu gefährden, nur entfernt werden, wenn der Patient auf dem Rücken liegt. Bei Brillenträgern muss die Brille vor dem Helm abgenommen werden. |
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| Danach wird nochmals die Atmung kontrolliert. Wenn sie in Ordnung ist, wird der Patient durch die beiden Helfer in die Bewusstlosenlage gebracht. Wenn die Kontrolle mit ABC ergibt, dass der Patient ansprechbar, die Atmung normal und sein Puls gut spürbar und keine Blutung sichtbar ist, kann der Helm wenn möglich durch den Patienten selbst entfernt werden. |
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| Gibt es durch den Unfallhergang selbst oder durch Befragung des
Patienten Hinweise auf eine mögliche Wirbelsäulenverletzung (Kribbeln in den Beinen, Gefühllosigkeit,
Rückenschmerzen usw.) so darf der Helm nicht entfernt werden solange der Patient bei Bewusststein ist.
Versuchen Sie ihm in diesem Fall klarzumachen, dass es für ihn von Vorteil wäre, wenn der Helm belassen würde. Halten Sie den Kopf des Patienten (mit dem
Schutzhelm) fest, damit Pendelbewegungen des Kopfes (Nicken oder Kopfschütteln) vermieden werden. |
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| In medizinischen Notfällen ist eine sofortige Hilfeleistung von
entscheidender Bedeutung. Grundsätzlich kann der Kontakt mit Blut oder Körperflüssigkeit ein Infektionsrisiko bedeuten. Das Risiko einer solchen Ansteckung wird nach heutigem medizinischem Wissen als extrem gering beurteilt. Zum persönlichen Schutz sollen folgende Vorsichtsmassnahmen getroffen werden:
Das Nothilfeset bietet einen wirkungsvollen Infektionsschutz. Erhältlich beim Samariterverein oder Schweiz. Samariterbund. |
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| Die vorliegenen Ausführungen sind nicht abschliessend und umfassen nur einen Teil der Erste Hilfe Ausbildung. Eine Repetition des Nothilfewissens, eine Grundausbildung in CPR oder vertiefte Erste Hilfe Kenntnisse können Sie sich in Kursen der Samaritervereine aneignen. Die Samaritervereine in Ihrer Region freuen sich auf Ihre Anfrage. | |||